Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Allgemeines
Wir arbeiten nach den Rechtsgrundlagen des Frachtgeschäftes §439a HGB. Dieser § des HGB bewirkt, dass die Bestimmungen des CMR in das innerstaatliche Recht übernommen werden. Frachtverträge für Transporte innerhalb Österreich ausschließlich auf der Basis von CMR abgeschlossen. Wir vermitteln Transportaufträge auch an Subunternehmer, die über das Kleintransportgewerbe verfügen. Die von E.E.S beauftragten Subunternehmer führen die Transporte auf eigene Gefahr und Risiko durch.
Bei internationalen Transporten gelten zwingend die Bestimmungen des CMR. Andere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich von E.E.S bestätigt werden.
2) Preise und Leistungen
Befördert werden alle Sendungen, die sich für den Transport mit Kfz im Sinne des Kleintransportes eignen. Großsendungen werden ausschließlich an Subfrächter übergeben. Von der Beförderung ausgeschlossen sind sämtliche Güter, welche dem Verbot der Beförderung auf der Straße unterliegen und als gefährlich mit besonderer Kennzeichnungspflichten eingestuft werden.
Wir behalten uns vor, Sendungen die aufgrund ihrer Beschaffenheit für den Transport ungeeignet erscheinen oder ungenügend geschützt / verpackt sind, nicht anzunehmen. E.E.S ist nicht verpflichtet, vor Annahme der Sendungen deren Inhalt zu prüfen. Für Schäden, die durch Übergabe von der Beförderung ausgeschlossener Güter an unseren oder den Sach- und Transportmitteln unserer Subunternehmer, sowie Gütern sonstiger Versender entstehen, ebenso wie für Personenschäden, haftet der Auftraggeber.
3) Übernahme und Auslieferung
Die Abholung und Zustellung eines Auftrages erfolgt, sobald es die Verkehrslage und Disposition der Fahrer zulässt. Bei Termintransporten stellen wir den Fahrer zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Versender / Auftraggeber ist für die zum Transport geeignete Verpackung verantwortlich. Wir sind befugt, aber nicht verpflichtet, Sendungen nach Rücksprache, bei Verdacht auf ausgeschlossene Güter zu öffnen und zu kontrollieren.
Soweit bei Direktsendungen an bestimmte Personen, der Empfänger nicht anzutreffen ist, sind die Fahrer befugt, die Sendung (en) an dritte Personen, von denen der Fahrer annehmen darf, dass sie zur Annahme und Weiterleitung an den Empfänger berechtigt sind, auszuhändigen. Hierzu zählen insbesondere Personen in den Räumen des Empfängers bzw. Nachbarn.
Laufzeitangaben sind grundsätzlich ohne rechtliche Gewähr. Bei Unzustellbarkeit verlängert sich die Lieferfrist jeweils um einen Tag, bzw. wird kostenpflichtig an den Versender / Auftraggeber retourniert.
E.E.S ist nicht haftbar für solche Unterbrechungen bzw. Verzögerungen der Beförderung oder Störung der Serviceleistung, die aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen nicht in unserem Verantwortungsbereich liegenden Ursachen (Z.b: Streik, Stau, Unwetter, Zoll, etc.) eintreten.
4) Versicherung
Die Versicherung der zu transportierenden Güter erfolgt ausschließlich nach CMR. Der Auftraggeber kann jedoch eine Zusatzversicherung zum jeweiligen Transport abschließen. Für Güter, deren Wert die Versicherung nach CMR übersteigen, wird für den Mehrwert keine Haftung übernommen.
5) Zahlungsbedingungen
Je nach Vereinbarung erfolgt eine monatliche / zweiwöchige / wöchentliche Abrechnung. Diese ist, außer bei anderer Vereinbarung, spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung fällig. Bei Nichteinhaltung werden Zinsen ab Rechnungsdatum in Höhe von 9% p.a. über dem EZB fällig. Bei Zahlung innerhalb 14 Tage ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Sollte der Skonto trotz Zahlung nach 14 Tage ab Rechnungsdatum einbehalten werden, so sind wir befugt, diesen bei der nächsten Abrechnung nach zu verrechnen.
6) Sonstige Bestimmungen
Wir behalten uns vor, an den zum Transport übergebenen Sendungen ein Speditionspfandrecht, Zurückbehaltungs- oder sonstiges Pfandrecht gegen sämtliche aus dem Beförderungsvertrag und eventuell aus anderen Beförderungsverträgen offenen Forderungen vor, unbeschadet der gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Pfandrechte.
Soweit E.E.S oder seine Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Auftraggeber haften, tritt der Auftraggeber etwaige Ansprüche gegen den Empfänger der Sendung oder Drittschädiger an uns ab. Darüber hinaus stellt der Auftraggeber uns von Regressansprüchen frei, soweit der Auftraggeber seine Obliegenheiten und gegenüber verletzt hat, insbesondere es unterlassen hat, den Wert der Sendung ordnungsgemäß zu deklarieren bzw. mit transportgerechter Verpackung zu versehen.
7) Datenschutz
Zur Sicherstellung der Transportleistungen ist E.E.S berechtigt, die in Zusammenhang mit der Beförderung anfallenden personenbezogenen Daten zu speichern, zu verarbeiten und an andere Partner von E.E.S zu übermitteln, auch grenzüberschreitend. Die Datenverarbeitung kann insbesondere auch im Hinblick auf weitere Leistungen und Angebote, die E.E.S erbringt, vorgenommen werden. Soweit notwendig, sind wir auch berechtigt, Daten an staatliche Stellen weiterzuleiten. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Datenerfassung und -verarbeitung sowie -übermittlung nach obigen Maßgaben einverstanden.
8) Verjährung
Sämtliche Ansprüche gegen E.E.S sowie deren Subfrächter oder sonstige Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit Zustellung des Gutes. Bei Unzustellbarkeit, beginnt die Verjährung am dem Tag, an welchem die Zustellung hätte erfolgen sollen.
9) Gerichtsort und Erfüllungsort
Für Ansprüche gegen uns ist der Sitz des Gerichtsstandes Wien. Bei Nichtkaufleuten verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen für den Gerichtsstand.